SIMI VALLEY, Kalifornien, 1. Juni 2017 /PRNewswire/ -- Airborne Wireless Network (OTC QB: ABWN) verkündet stolz, dass es am 31. Mai 2017 seine Proof-of-Concept-Flugtests in Roswell (US-Bundesstaat New Mexico) erfolgreich absolvierte.
Die Proof-of-Concept-Flugtests wurden mit zwei Boeing 767 und einem temporären, mobilen Mastsystem durchgeführt, das als Bodenstation diente.
Das Unternehmen wird die Ergebnisse der Flugtests offenlegen, sobald sämtliche Daten von allen teilnehmenden Partnern aggregiert wurden.
Über Airborne Wireless Network
Das Unternehmen beabsichtigt, durch die Vernetzung von Verkehrsflugzeugen während des Fluges ein drahtloses Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetz in der Luft zu schaffen. Bei diesem Netz würden alle zugeschalteten Flugzeuge als fliegende Repeater oder Router agieren, die Breitbandsignale von Flugzeug zu Flugzeug senden und empfangen und so einen digitalen Superhighway in der Luft bilden. Das Unternehmen möchte dieses Netz als Hochgeschwindigkeits-Breitbandpipeline zur Verbesserung der Netzabdeckung und Konnektivität bereitstellen. Das Unternehmen möchte nicht als Einzelhändler für die Netzabdeckung bei Endnutzern, sondern als Großanbieter im Netzbereich mit Zielkunden wie Internetanbietern und Telefongesellschaften tätig sein.
Die Konnektivität wird derzeit weltweit mithilfe von Seekabeln, Glasfaserkabeln und Satelliten hergestellt. Das Unternehmen ist der Überzeugung, dass seine luftgestützte Datenautobahn eine Lösung sein kann, um eine bestehende Lücke in der Konnektivität der Welt zu füllen. Sobald das Netz entwickelt und vollständig bereitgestellt ist, wären den Verwendungsmöglichkeiten praktisch keine Grenzen gesetzt. Das Netz würde neben der Konnektivität bei kommerziellen und privaten Flugzeugen während des Fluges zudem eine kostengünstige Hochgeschwindigkeitsverbindung zu ländlichen Gebieten, Inselstaaten, Schiffen auf hoher See und Bohrinseln bieten.
Nähere Informationen unter: www.airbornewirelessnetwork.com
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen:
Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Überzeugungen und Erwartungen der Geschäftsführung des Unternehmens und unterliegen nennenswerten Risiken und Unabwägbarkeiten. Sollten sich die zugrunde gelegten Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken und Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind.
Risiken und Unwägbarkeiten beinhalten u. a. die Verfügbarkeit von Kapital; die mit der Entwicklung neuer Produkte oder Technologien und der betrieblichen Tätigkeit als Unternehmen in der Entwicklungsphase verbundenen Unsicherheiten; unsere Fähigkeit, zusätzliche, zur Finanzierung der Geschäfts- und Produktentwicklungspläne erforderliche Mittel zu erhalten; unsere Fähigkeit, Produkte auf Basis unserer Technologieplattform zu entwickeln und zu vermarkten; der Wettbewerb in der Branche, in der wir tätig sind und Produkte vertreiben; allgemeine Branchenbedingungen; allgemeine wirtschaftliche Faktoren; die Auswirkung von Branchenvorschriften; technologische Fortschritte; neue Produkte und Patente der Konkurrenz; Probleme oder Verzögerungen in der Produktion; die Erteilung der angemeldeten Patente des Unternehmens; sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Patentstreitigkeiten und/oder regulatorischer Maßnahmen.
Kontakt:
Robert Haag
IRTH Communications
Telefon: 1-866-976-4784
E-Mail: ABWN@irthcommunications.com
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